Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl als 4 kW außerdem vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche als 6 kW, jeweils mit nicht eine größere anzahl denn alle beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht etliche wie 45 km/h, einer ma... https://fahrenlernenkaiserslauter24443.atualblog.com/38548148/fahren-lernen-kaiserslautern-grundlagen-erklärt